

§1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Thomas Balschbach - Busch-Medien [im Folgenden: Mediengestalter oder Auftragnehmer] und dem Kunden, wenn und soweit Webdesign, Layout, Design, Entwürfe, Drucke, Texte aller Art Gegenstand des Vertrags ist. Sie dienen der umfassenden Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mediengestalter und dem Kunden in diesem Leistungsbereich des Mediengestalters.
§2 Zustandekommen von Verträgen
Angebote des Mediengestalters sind freibleibend. Bestellungen des Kunden stellen verbindlicheAngebote dar, die der Mediengestalter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann.
§3 Leistungen des Mediengestalter
[1] Der Mediengestalter gestaltet nach den Vorgaben und Wünschen im Rahmen der individuellen Vereinbarungen Internet - Präsentationen, insbesondere Webseiten, Design und/ oder Layouts von Geschäftspapieren, Visitenkarten, Plakate, Schildern, jegliche Art von Layout/ Design für den Kunden.
[2] Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, übernimmt der Mediengestalter sowohl die grafische und künstlerische Ausgestaltung des Layouts/ Designs der unter Punkt [1] genannten Produkte, bei Webseiten auch die technische Umsetzung (vollständige) Programmierung der HTML-Seiten und Einbindung von weiteren Daten, z.B. Grafiken].
[3] Art und Umfang der vom Mediengestalter zu erstellenden Layouts/ Designs/ Webseiten bemisst sich nach den individuellen Vereinbarungen, die aufgrund des Angebots in einem Pflichtenheft auf der Grundlage der vom Kunden gestellten Anforderungen getroffen werden.
[4] Der Mediengestalter kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder durch fachkundige Mitarbeiter oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
§4 Leistungen des Kunden
[1] Der Kunde hat den vereinbarten Preis an den Mediengestalter zu bezahlen.
[2] Soweit für die Leistungen des Mediengestalters öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere für etwa anfallende Abgaben nach den §§ 23 ff des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
[3] Der Kunde hat dem Mediengestalter die für die Gestaltung erforderlichen Bestandsdaten und Informationen zur Verfügung zu stellen.
[4] Erbringt der Mediengestalter Leistungen auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütungverlangen. Der Mediengestalter ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,50 Euro zuberechnen.
§5 Leistungsmethodik, Entwicklungsstufen
[1] Auf Grundlage des mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Entwurfs wird der Mediengestalter nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Dateneinen Grobentwurf anfertigen, in dem die wesentlichen grafischen und inhaltlichen Elemente(bei Webseiten auch das Navigationssystem) fixiert werden [Erstentwurf].
[2] In einem zweiten Entwicklungsschritt werden die Entwürfe nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verfeinert und mit Datenmaterial aufgefüllt [Feinentwurf].
[3] In einem letzen Entwicklungsschritt werden die Entwürfe dergestalt fertig gestellt, dass sie zur Veröffentlichung / Druck / Fertigung (z.B. bei Schildern) bereit sind. [Fertigstellung].
[4] Das Ergebnis einer jeden Entwicklungsstufe wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Die Entwicklungsstufe wird jeweils nach Genehmigung des Kunden abgenommen.
§6 Abnahme
[1] Die Abnahme erfolgt für jede der drei Entwicklungsstufen gesondert durch mündliche oderschriftliche Erklärung des Kunden.
[2] Fordert der Mediengestalter den Kunden schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die jeweilige Entwicklungsstufe als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert und der Mediengestalter den Kunden in der schriftlichen Aufforderung auf die Abnahmefiktion hingewiesen hat.
[3] Änderungen an den Entwürfen / Webseiten sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen, es sei denn, die Leistung des Mediengestalters in einer vorhergehenden Entwicklungsstufe ist mangelhaft.
[4] Ist der Mediengestalter auch mit dem Webhosting der von ihm zu gestaltenden Webseite beauftragt, kann das Gesamtwerk auch dadurch angenommen werden, dass der Kunde den Mediengestalter anweist, die Webseite über das Internet Dritten zugänglich zu machen.
[5] Ist der Mediengestalter auch mit dem Druck / der Herstellung des von ihm zu gestaltenden Projektsbeauftragt, kann das Gesamtwerk auch dadurch angenommen werden, dass der Kunde den Mediengestalter anweist, das Projekt in Druck / Herstellung zu geben.
§7 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden, Abrechnung, Verzug
[1] Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig.
[2] Auslagen des Mediengestalter, die vom Kunden zu ersetzen sind, kann der Mediengestalter fällig stellen, sobald sie ihm selbst von dem Dritten fällig gestellt worden sind.
§8 Gewährleistung
[1] Die Leistungen des Mediengestalter sind sowohl kreativer und schöpferischer [Gestaltung,Design, Layout] als auch technischer Natur [Programmierung, technische Umsetzung]. Im Kreativbereich ist der Mediengestalter bemüht, die eigenen Wünsche des Kunden umfassend zu berücksichtigen. Mit der Abnahme einer Entwicklungsstufe bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der schöpferischen und gestalterischen Leistung des Mediengestalter einverstanden zu sein. Ein Mangel kann deshalb nicht hinsichtlich solcher Leistungen des Mediengestalter erhoben werden, die dem künstlerischen Bereich des Vertrags zuzurechnen sind.
[2] Zeigt sich ein Mangel, der dem Mediengestalter zuzurechnen ist, so kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung oder Wandelung. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung insbesondere, wenn der gerügte Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt ist.
[3] Bei
allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Andrucken und Auflagendruck. Darüberhinaus ist der Auftragnehmer (Mediengestalter)
berechtigt, auf andere oder ähnliche Farben, Papierqualitäten, Formate,
Schriften auszuweichen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers bzw. im Interesse
der rechtzeitigen Fertigstellung des Auftrags liegt. Gerinfügige Abweichungen
bezüglich der Papierqualität bzw. Druckfarbe sind branchenüblich
und stellen keinen Mangel dar.Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der
bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.Berechnet wird die
gelieferte Menge.
Bei Webseiten können ebenfalls geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Diese sind zumeist Browserabhängig (Beispiel:
Opera-Browser), bzw. Plattformabhängig (Beispiel: MAC/OS). Darüberhinaus
ist der Auftragnehmer (Mediengestalter) berechtigt, auf andere oder ähnliche
Farben, Formate, Schriften auszuweichen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers
bzw. im Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung des Auftrags liegt.Berechnet
wird das gelieferte Material, die gelieferten Webseiten.
§9 Rechte Dritter
[1] Der
Kunde versichert ausdrücklich, dass dem Mediengestalter überlassene
oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen
deutsches / internationales noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes
Heimatrecht, ins besondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht
fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten
aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder
fremde Rechte verletzen.
[2] Im Verhältnis zum Kunden ist der Mediengestalter nicht verpflichtet,
überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit
oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen .Dennoch behält sich
der Mediengestalter vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen
in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen.
Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung
von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Mediengestalter
die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Webseite oder das Produkt
aufnehmen.
[3] Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer vom Mediengestalter erstellten Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Mediengestalter hiermit frei, es sei denn, der unzulässige Inhalt beruht auf einem Verschulden des Mediengestalters oder es handelt sich um Datenoder Informationen, die vom Mediengestalter zur Verfügung gestellt worden sind.
§10 Zusammentreffen mehrerer Leistungsbereiche
[1] Soweit das Vertragsverhältnis zusätzlich Leistungen aus anderen Leistungsbereichen des Mediengestalters erfasst, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen zusätzlich. Sie sind dann Bestandteil eines einheitlichen Vertragsverhältnisses und gelten jeweils für den betreffenden Leistungsbereich.
[2] Ist der Mediengestalter auch mit Webhosting oder Webhousing beauftragt, richten sich die vertraglichen Beziehungen für den Zeitraum, nachdem die Webseite mit dem Einverständnis des Kunden erstmals dergestalt auf dem Webserver abgelegt ist, dass sie von Dritten über das Internet abgerufen werden kann, ausschließlich nach den für den Leistungsbereich Webhosting bzw. Webhousing maßgeblichen Bestimmungen. Das gilt insbesondere für inhaltliche Veränderungen der Webseiten.
§11 Urheberrechte, befristete Lizenz mit Verlängerungsoption
[1] Der Mediengestalter räumt dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, ausschließliches Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Der Kunde ist zur Weiterlizenzierung nicht berechtigt.
[2] Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten enthaltenen Informationsdatenbestand
selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist nicht
berechtigt, Änderungen am Layout oder am Design, d. h. an der grafischen
Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
[3] Der Mediengestalter verpflichtet sich, gegen gesondertes Entgelt einer Verlängerung der Pflege der Website um jeweils ein Jahr zuzustimmen.
[4]Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers (Mediengestalters) gegen den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer (Mediengestalter) eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Zeichnungen, Datenträger, Filme, und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Werden Logos, Signets, Grafiken, Texte o.ä. vom Mediengestalter für den Auftraggeber entworfen, so bleiben die Urheberrechte beim Mediengestalter. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Grafiken, Texte für alle Drucksachen, Webseiten bzw. Zwecke zu verwenden, für die sie angefertigt wurden, und solche, die damit in direktem Zusammenhang stehen oder ähnlichen Zwecken dienen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, den Entwurf oder die Ausgestaltung weiterzuveräußern, oder sie für die Gestaltung von Drucksachen, Webseiten oder andere Zwecke anderer, insbesondere für neue Logos, Signets zu verwenden. Wird der Entwurf, der Text oder die Grafik verwandt für Werbedrucksachen, Webseiten, Annoncen, Broschüren, Kataloge o.ä., so ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Urheberrechts-Hinweis auf den Mediengestalter anzubringen, dessen Gestaltung und Umfang im Einzelnen festzulegen ist, aber mindestens den kompletten Namen des Mediengestaltersbeinhalten muß. Abweichungen von diesen Bestimmungen müssen ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere der Erwerb der Urheberrechte durch den Auftraggeber. Solange diese beim Mediengestalter liegen, wird für die Grafiken, Texte auch kein Ausschließlichkeitsrecht oder Konkurrenzschutz gewährt - ähnliche Entwürfe können dann auch anderen Kunden angeboten werden. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, insbesondere bei der Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen.
§12 Haftungsbeschränkung
[1]Der Mediengestalter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführtwurden. Verletzt der Mediengestalter
fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Vertragspflichten, so ist
die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden
der Art nach aufvorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe
nach auf Euro 1.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
[2]Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Drucktäger, Filme und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütungüber den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.Der Auftragnehmer haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§13 Freistellung
Der Kunde wird den Mediengestalter im Verhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf Handlungen des Kunden oder auf die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten oder auf die Benutzung von Hyperlinks auf andere Webseiten zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§14 Formvorschriften
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§15
Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Mediengestalter nur aufrechnen,
wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§
16 Sonstiges
[1] Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
sollte derVertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
[2] An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Lässt sich diese nicht ermitteln, gilt die gesetzliche Regelung.
[3] Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
[4] Einheitlicher Erfüllungsort dieses Vertrags ist der Sitz des Mediengestalters.
[5] Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Mediengestalters örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Mediengestalter kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
Gerichtsstand: Weinheim a.d.B.
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